Rettungswegtechnik

Wellmann Sicherheitstechnik Rettungswegtechnik Exit

Fluchtwege, d.h. Notausgänge, müssen sich jederzeit und ohne Hilfsmittel öffnen lassen, um die ungehinderte Flucht in Gefahrenlage durch diese Türen zu gewährleisten. All zu oft werden Notausgänge jedoch auch missbräuchlich verwendet oder verriegelt. Die häufige Gewohnheit, den Notausgang gänzlich z.B. gegen Einbrüche zu versperren, ist nicht nur verboten, sondern kann im schlimmsten Fall auch Menschenleben kosten.

Planung ist alles

Mit Hilfe der durch Wellmann Sicherheitstechnik projektierten und installierten Fluchtwegsicherung ist es möglich, Fluchtwege sicher gegen Missbrauch zu schützen, ohne das diese in bedrohlichen Situationen versperrt sind. So wird der Interessenkonflikt zwischen Gebäudesicherheit und Sicherheit für Leib und Leben gelöst.

 

Zentrale Anzeige und Verwaltung

Auch eine zentrale Anzeige und Verwaltung von Rettungswegen ist durch Bedienteile und Software möglich.

Wellmann Sicherheitstechnik bietet Ihnen individuelle Lösungsvorschläge für jede erdenkliche Rettungswegsituation – sei es im Bereich von Kindergärten, Seniorenheimen oder Kaufhäusern bis hin zu industriellen Notausgängen.

Wellmann Sicherheitstechnik Fluchttürterminal Brandschutz Rettungswegtechnik

Flucht- und Rettungspläne

Ein Flucht- und Rettungsplan dient der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden. Er soll den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen und das möglichst für alle verständlich.

Der Flucht- und Rettungsplan muss folgende grafische Darstellungen enthalten:

  • Gebäudegrundriss oder Teile davon
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Lage der Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher)
  • Lage der Sammelstellen
  • Standort des Betrachters

Er ist an gut sichtbaren Stellen und großflächigen Anlagen anzubringen und soll zustäzlich das Verhalten im Brandfall- oder bei Unfällen aufzeigen. Bei (öffentlichen) Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber (Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien).

Sie benötigen eine Beratung oder haben Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen? Kontaktieren Sie uns gerne!

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